Erbschaft- und Schenkungsteuer
SCHENKEN, ERBEN, VERERBEN, VERMÖGENSNACHFOLGE
Eines unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist die steuerliche Unterstützung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Das zu übergebende Vermögen kann aus vielen unterschiedlichen Vermögenswerten bestehen. Handelt es sich hierbei nicht nur um Geldvermögen, wird es meistens kompliziert, den genauen Wert des Vermögens festzulegen. Hier unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um das Bewertungsgesetz. Ob Betriebs- oder Grundvermögen; durch unseren aktuellen Wissensstand, verbunden mit der langjährigen Erfahrung unseres Teams, können wir Sie sicher durch die Erstellung der Erbschaft- / oder Schenkungssteuererklärung führen.
DIE ERBSCHAFTSSTEUER: IM ERBFALL IST BEDACHT UND GUTER RAT GEFRAGT
Das Thema Erbschaftsteuer ist meistens mit Unsicherheit und vielen Fragen verbunden. Wenn Sie ein Erbe antreten und dadurch Vermögenswerte erwerben, müssen Sie damit rechnen, eventuell Erbschaftsteuer an das Finanzamt abführen zu müssen.
Wie viel Erbschaftsteuer im Einzelfall zu entrichten ist, richtet sich nach der Höhe der Vermögenswerte und dem Verwandtschaftsgrad. Dementsprechend können Sie als Erbe von Freibeträgen und anderen Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast profitieren. Die Auseinandersetzung mit den notwendigen Formalitäten und die Berechnung der Erbschaftssteuer sollten Sie so früh wie möglich in Angriff nehmen.
In dieser Situation, wo Sie sehr viel zu bedenken haben und einiges an Formalitäten bewältigen müssen, möchten wir Sie gerne unterstützen. Wir bieten Ihnen die erforderliche Hilfestellung bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, beim Ausfüllen der Steuererklärung und beraten Sie zu den Möglichkeiten der Steuerersparnis.
DIE SCHENKUNG/VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE
Rechtzeitig Vorsorge zu treffen, ist immer noch der beste Schutz vor Vermögensverlust. Macht es Sinn Vermögensteile, wie bspw. Immobilien zu Lebzeiten auf Erben zu übertragen? Wem Sie was und wann übertragen wollen, ist grundsätzlich eine sehr persönliche Angelegenheit.
Gerne beraten wir Sie und berechnen für Sie die schenkungsteuerlichen Auswirkungen.